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   BGH, 20.02.2013 - 5 StR 466/12   

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https://dejure.org/2013,3736
BGH, 20.02.2013 - 5 StR 466/12 (https://dejure.org/2013,3736)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2013 - 5 StR 466/12 (https://dejure.org/2013,3736)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 5 StR 466/12 (https://dejure.org/2013,3736)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Landgerichts bzgl. des Nachweises sexueller Handlungen an Minderjährigen bei Bestreiten des Angeklagten bzgl. einzelner Tathandlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Landgerichts bzgl. des Nachweises sexueller Handlungen an Minderjährigen bei Bestreiten des Angeklagten bzgl. einzelner Tathandlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Die Beweiswürdigung im Strafprozess - Die Beweiswürdigung steht grundsätzlich dem Tatgericht zu

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10

    Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 466/12
    Dem nicht schematisch anzuwendenden Grundsatz, dass das Tatgericht bei freisprechenden Urteilen zunächst die Umstände feststellen muss, die es für erwiesen erachtet, und dazu die Begründung so abzufassen hat, dass dem Revisionsgericht eine Überprüfung ermöglicht wird (BGH, Urteile vom 26. September 1989 - 1 StR 299/89, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, vom 6. April 2005 - 5 StR 441/04, NStZ-RR 2005, 211, und vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10, NStZ-RR 2011, 275), ist hier genügt.
  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 466/12
    Dem nicht schematisch anzuwendenden Grundsatz, dass das Tatgericht bei freisprechenden Urteilen zunächst die Umstände feststellen muss, die es für erwiesen erachtet, und dazu die Begründung so abzufassen hat, dass dem Revisionsgericht eine Überprüfung ermöglicht wird (BGH, Urteile vom 26. September 1989 - 1 StR 299/89, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, vom 6. April 2005 - 5 StR 441/04, NStZ-RR 2005, 211, und vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10, NStZ-RR 2011, 275), ist hier genügt.
  • BGH, 06.04.2005 - 5 StR 441/04

    Nicht schematische Anwendung der Darstellungspflichten und Beweiswürdigung beim

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 466/12
    Dem nicht schematisch anzuwendenden Grundsatz, dass das Tatgericht bei freisprechenden Urteilen zunächst die Umstände feststellen muss, die es für erwiesen erachtet, und dazu die Begründung so abzufassen hat, dass dem Revisionsgericht eine Überprüfung ermöglicht wird (BGH, Urteile vom 26. September 1989 - 1 StR 299/89, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, vom 6. April 2005 - 5 StR 441/04, NStZ-RR 2005, 211, und vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10, NStZ-RR 2011, 275), ist hier genügt.
  • BGH, 20.02.2008 - 5 StR 564/07

    Eingeschränkte Revisibilität beim Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung;

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 466/12
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 StR 564/07, NStZ-RR 2008, 180).
  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 505/12

    Unerlaubtes Betreiben einer Abfallentsorgungsanlage (Abfallbegriff; Abgrenzung

    Die Beweiswürdigung ist nur dann rechtsfehlerhaft, wenn sie widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 5 StR 466/12 mwN).
  • BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Anordnung

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 5 StR 466/12, Rn. 10; Urteil vom 16. August 2012 - 3 StR 180/12, NStZ-RR 2013, 20; Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 StR 564/07, NStZ-RR 2008, 180).
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